Statuten
des Vereines „Österreichische Gesellschaft für Dermatologische Kosmetik und Altersforschung“
des Vereines „Österreichische Gesellschaft für Dermatologische Kosmetik und Altersforschung“
Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die wissenschaftliche Förderung der Kosmetologie auf nationaler Basis, die Herstellung internationaler Kontakte, sowie die Veranstaltung von Kongressen, Fortbildungs und Ausbildungskursen.
Organe des Vereines sind die Generalversammlung [§§ 9 und 10], der Vorstand [§§ 11 bis 13], die Rechnungsprüfer [§ 14] und das Schiedsgericht [§ 16].
Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereines. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten: